Liposuktion wird ab 2020 in Ausnahmefällen von der Krankenkasse bezahlt

Galt eine Liposuktion bislang noch als Eingriff, der aus ästhetische Gründen durchgeführt und aus diesem Grund nicht von der Krankenkasse bezahlt wird, ändert sich dies ab 2020. Unter bestimmten Umständen ist dann eine Kostenübernahme seitens der Krankenkasse möglich. Doch, wann wird das Fettabsaugen nun bezahlt und ist diese Regelung unbegrenzt gültig? Voraussetzung ist, dass eine krankhafte Fettverteilungsstörung, also ein sogenanntes Lipödem vorliegt. Dies gilt nicht für Lipödeme im Anfangsstadium, sondern erst ab dem Stadium 3. Die neue Regelung ist erst einmal bis zum Jahr 2024 befristet.

Ab wann genau gilt die neue Kassenleistung für eine Liposuktion und welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Bislang soll die Kassenleistung ab Januar 2020 in Kraft treten, und zwar nur bei Lipödemen ab dem Stadium 3. So sieht es jedenfalls der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, kurz G-BA vor. Bis zu diesem Zeitpunkt wird eine Studie durchgeführt, die sich mit den Risiken sowie dem Nutzen einer Liposuktion bei Lipödemen beschäftigt.

Wie lange werden die Kosten von den Krankenkassen für eine Fettabsaugung erstattet?

Die Kassenleistung läuft erst einmal bis zum Jahr 2024. In diesem Zeitrahmen werden die Kosten bei Lipödem-Patientinnen mit Stadium 3 oder höher von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Liposuktion von Krankenkasse bezahlt – unser Fazit

Gerade bei Patientinnen, die ein stark ausgeprägtes Lipödem haben, wird die Kostenübernahme der Fettabsaugung eine erhebliche Erleichterung darstellen. Allerdings ist diese auch an Voraussetzungen gebunden und es ist nicht klar, wie lange diese Regelung gelten wird. Aber es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, um Lipödem-Patientinnen ein Stück Lebensqualität zurückzugeben – ohne mehrere Tausend Euro zahlen zu müssen.